WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung in Nordhessen

Eine kompetente und zuverlässige Hausverwaltung ist insofern unerlässlich, damit das Zusammenleben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft funktioniert. Besser gesagt sind Sie als Eigentümer zusammen mit Ihren Nachbarn für die Verwaltung der gemeinsamen Immobilie verantwortlich und müssen alle relevanten Entscheidungen gemeinschaftlich treffen. Dabei sind kaufmännisches und technisches Wissen ebenso gefragt, wie Zeit und Engagement.

Die Kasseler Objekt Management übernimmt dementsprechend die Buchhaltung und Finanzverwaltung der WEG und erstellt pünktlich den Wirtschaftsplan sowie die Jahresabrechnung. Daher organisieren wir die jährlichen Eigentümerversammlungen und stehen dabei den Eigentümern als Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung. Wir legen besonderen Wert auf eine persönliche Betreuung und beantworten Ihre Fragen und Anliegen kompetent und zeitnah.

Kleine Wohneinheiten in Kassel zur WEG-Verwaltung werden von uns mit der gleichen Sorgfalt betreut, wie größere Einheiten.

  • Ordnungsgemäße und transparente Buchhaltung; die Buchhaltung erfolgt tagesaktuell über unsere Buchhaltungssoftware
  • Überprüfung, Bezahlung und Verbuchung von Rechnungen
  • Zeitnahes Mahnwesen zur Vermeidung von Zahlungsausfällen
  • Erstellung einer Einzel- und Gesamtabrechnung über die im Wirtschaftsjahr angefallenen Kosten mit der Differenzierung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten
  • Einrichtung eines auf die WEG lautenden Bankkontos zur Verrechnung eingehender Rechnungen nach rechnerischer und sachlicher Prüfung
  • Erstellung der Übersicht der Haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35 a EStG
  • Erstellung eines Einzel- und Gesamtwirtschaftsplans über die voraussichtlichen Kosten des nächsten Wirtschaftsjahres

  • Umfangreiche Beratung der Eigentümer hinsichtlich notwendiger Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen sowie die Koordination der durchzuführenden Maßnahmen
  • Erarbeitung von Instandsetzungskonzepten
  • Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung.
  • Durchführung von Eigentümerversammlungen (ordentliche sowie außerordentliche)
  • Regelmäßige Objektbegehungen

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